Anmeldung und Kosten
Wenn Sie sich für die Psychotherapeutische Sprechstunde anmelden wollen (Neue Patienten), nutzen Sie bitte die telefonische Sprechzeit. Wenn Sie bereits im Kontakt mit uns stehen (laufende Therapien) können Sie selbstverständlich auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht zusammen mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer hinterlassen. Wir melden uns zeitnah.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der neuen EU-Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) keine Kontaktaufnahmen per E-mail erfolgen sollten.
Achten Sie bitte grundsätzlich darauf, bei Kommunikation über das Internet nur die nötigen Angaben zu machen und keine persönlichen Informationen über Krankheitsbild u.a. mit anzugeben. E-mails sind aus Gründen des mangelnden Datenschutzes problematisch.
· Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie?
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· Wenn Sie gesetzlich versichert sind
· · Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Daher übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie. Sie brauchen nur Ihre Krankenversicherungskarte mitzubringen und einmal im Quartal einlesen zulassen. Zusätzliche Kosten entstehen für Sie nicht.
· · Neue Patienten kommen zunächst in unsere psychotherapeutische Sprechstunde. Diese findet während der regulären Öffnungszeit mindestens 2-mal in der Woche statt. Hierzu melden Sie sich bitte vorher telefonisch an und vereinbaren einen Termin. Wenn Sie noch kein Patient in unserer Praxis sind, melden Sie sich bitte unbedingt in der telefonischen Sprechzeit persönlich an.
· · Im Anschluß an die psychotherapeutische Sprechstunde erhalten Sie eine "Individuelle Patienteninformation", welche von den gesetzlichen Krankenkassen vorgeschrieben ist und über das weitere Vorgehen (Psychotherapie, Akutbehandlung, Weitervermittlung an Beratungsstellen etc.) informiert.
· · Wenn eine Psychotherapie sinnvoll erscheint und aktuell ein langfristiger Therapieplatz bei uns verfügbar ist, schließen sich sogenannte „probatorische Stunden“ an. In diesen Stunden wird eine ausführliche Diagnostik, Anamnese zur Vorgeschichte und eventuellen Vorbehandlungen erfolgen. Danach können (je nach Indikation und Anliegen) weitere 24 Stunden (Kurzzeittherapie) oder 60 Stunden (Langzeittherapie) bei der Krankenkasse beantragt werden.
· Seit April 2017 kann im Falle eines dringenden Behandlungsbedarfs mit einer sogenannten Akutbehandlung begonnen werden. Diese umfasst bis zu 12 Stunden und kann ggf. auch verlängert werden.
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· Verlängerung der Therapie
· · Eine Therapie kann grundsätzlich verlängert werden. Dafür ist ein Antrag notwendig, welchen wir gemeinsam mit Ihnen besprechen und ausfüllen. Eine Verhaltenstherapie dauert selten länger als 60 Stunden, sie kann aber bei länger andauernden Problemen wie z.B. Persönlichkeitsstörungen, Traumata oder chronifizierten Erkrankungen gegebenenfalls über die 60 Stunden hinaus verlängert werden.
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· Wenn Sie privat versichert sind
· · Seit Juni 2020 führen wir die Praxis als reine Praxis für Kassenpatienten. Ehemalige Privatpatienten werden weiter behandelt, es werden jedoch keine neuen Therapien für Privatpatienten angeboten.
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· Wenn Sie die Kosten selbst übernehmen ("Selbstzahler")
· · Aus verschiedenen Gründen kann es attraktiv und sinnvoll sein, die Kosten für eine bestimmte Zahl von Sitzungen selbst zu tragen. In diesem Fall richtet sich das Honorar nach der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)“. Die Kosten für eine Behandlung können Sie also einfach nachvollziehen oder uns im Vorfeld für mehr Informationen kontaktieren.
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· Wenn Sie nicht krankenversichert sind
· · Sind Sie nicht krankenversichert und befinden sich in einer finanziellen Notlage, können Sie eine Psychotherapie auch beim Sozialamt beantragen.
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